Muslime dürfen das nicht sehen: Der Akt muss weg

Eine Volkshochschule in Berlin.
Eine Volkshochschule in Berlin.AP Photo/Jockel Finck
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Ein Akt der Selbstzensur als „interkulturelle Sensibilität“: Eine Berliner Volkshochschule zeigt vorsorglich keine nackten Tatsachen.

Das ist schön: Auf der Volkshochschule im gar nicht noblen Berliner Vorort Marzahn hängt Kunst unserer Zeit in den Gängen. Das bringt Künstler mit einfachen Menschen zusammen, die sich nie in eine Galerie verirren. Da wird konfrontiert und diskutiert, ohne Scheu und deren Klappen. Kunst, Lernen und Leben fließen ineinander.

Stopp! Lieber doch nicht, erkannte die Schulleitung gerade noch rechtzeitig vor der Vernissage. Denn in die Bildungsstätte kommen ja auch Muslime zu Deutschkursen. Die sollen sich integrieren. Und sie könnten womöglich unangenehm berührt sein, wenn wir sie dem Anblick nackter Frauen aussetzen. Man weiß ja: Bilderverbot, religiöse Scham und so. Also hängte man vorsorglich-fürsorglich drei Akte ab. Sie sind klassisch gemalt, nicht anstößig oder gar pornografisch. Die Künstlerin Susanne Schüffel wollte die Schönheit des Körpers zeigen, wie es seit der Antike in Europa üblich ist. Gelernt hat sie das einst in einer Volkshochschule. Die Schulleitung aber verteidigt ihren Akt gegen den Akt als „interkulturelle Sensibilität“.

Der Kurator der Ausstellung ist über den „Übereifer“ der Selbstzensur schockiert. Die Kulturstadträtin ringt um eine salomonische Lösung: Man könne doch die Bilder sicher so hängen, dass es weder Muslime stört noch die „Kunstpräsentation“ einschränkt.

Eine knifflige Aufgabe für die VHS. Keller und Dachboden fallen immerhin aus. Auf den Gängen müsste man eine Art Apartheid einführen, um den unerwünschten Kontakt von Zuwanderern mit abendländischen Kulturobjekten zu vermeiden.

Ein Berliner Islam-Vertreter zeigte sich zwar angetan über die „höfliche und respektvolle“ Entscheidung. Aber ein wenig wundern musste auch er sich. Immerhin seien Muslime in der Stadt ja ständig mit Nacktheit konfrontiert, etwa durch die Werbung.

Die Kontroverse ist nicht neu: die Mohammed-Karikaturen, die abgesetzte Idomeneo-Inszenierung 2006 in Berlin, ein Trash-Video im Vorjahr. Hinter diesen Fällen aber standen noch Provokationen und eine einigermaßen plausible Bedrohungslage.

Neu ist das Vorausahnen von ungewollten Konflikten, noch bevor sich jemand beschwert hat. Oder nur eine einzige muslimische Studentin, wie im Juli auf der Uni Duisburg-Essen. Sie zerschnitt eine Collage einer Comic-Ausstellung. Das Rektorat schloss die Schau einen Monat früher, um des lieben Friedens willen.

Rechtlich ist das alles ein weites Feld. Sicher, die Meinungsfreiheit und damit auch die Freiheit der Kunst sind in der Verfassung gesichert. Aber für den Alltagsgebrauch weit konkreter ist der Blasphemie-Paragraf im deutschen Strafrecht: Nach ihm ist verboten, was „den öffentlichen Frieden gefährdet“. Wer aber bestimmt, was ihn tatsächlich gefährdet? Die Deutungshoheit verlagert sich hier zu all jenen, die mit Worten, Scheren oder gar Bombendrohungen protestieren. Und deren möglicher Protest schon im Voraus sensibel erfühlt wird.

E-Mails an: karl.gaulhofer@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.11.2013)

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